Hinweisgebersystem

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat in unserem Unternehmen höchste Priorität. Diese Seite gibt jedem die Möglichkeit sicher wichtige Hinweise zu platzieren.

Nur wenn wir uns im Rahmen geltender Gesetze verhalten, schützen wir unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere Geschäftspartner/innen. Das Hinweisgebersystem (auch Whistleblower-System genannt) nimmt konkrete Anhaltspunkte auf potenzielles Fehlverhalten entgegen.

alle Beteiligten werden umfassend geschützt

Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber/innen und Betroffene. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen und vertraulichen Prozesses bearbeitet. Diskriminierungen, Einschüchterungen oder Anfeindungen, die wegen einer Meldung im Hinweisgebersystem erfolgen, werden dem gleichen Prozess entsprechend untersucht und geahndet. Die Meldung kann anonym abgegeben werden, für eine zielführendere Kommunikation und vor allem um die Möglichkeit wahrnehmen zu können, ein Feedback zu bekommen, kann die Meldung mit Namen erfolgen.

Wer kann melden?

Jeder der wichtige Informationen melden möchte. Auch Lieferanten, Partner, Kunden, einfach jeder der uns einen Hinweis geben möchte, kann dies tun.

Richtig Hinweise geben

Nach Erhalt der Hinweise werde diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätze (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgeber/-innen) geprüft. Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist oftmals der Dialog mit den Hinweisgeber/-innen notwendig. Daher ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist. Hilfreich ist es, wenn Sie bei einer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

  • Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?

  • Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.

  • Wann? – Wann war der Vorfall?

  • Wie? – Wie oft ist er passiert?

  • Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Hinweisgeber/-innen sollten darauf achten, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Wenn Bereitschaft besteht, aber die Anonymität gegenüber dem Unternehmen gewahrt werden soll, können die Hinweisgeber/-innen die anonymen Meldekanäle nutzen.

Nach der ersten Bearbeitung von Hinweisen können auch andere Stellen im Unternehmen beteiligt werden. Bei begründeten Hinweisen werden detaillierte Recherchen aktiviert.

Wo kann ich einen Hinweis abgeben?

  • Per Mail: hinweis@carter-benson.com

  • Per Telefon: 0049 211-310545400

  • Post: Carter Benson GmbH, Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf (Germany)

  • Persönlich: siehe Postadresse > es gibt einen Briefkasten vor dem Haus um Schreiben anonym einzuwerfen. Da es sich um einen Sammelbriefkasten handelt, achten Sie bitte auf die Nennung des Unternehmens und den Zusatz “Vertraulich/Compliance-Abteilung”.

  • Online Meldekanal: bitte nutzen Sie das Formular anbei!

Wir möchte das Vertrauen von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Dritten stärken. Dazu steht unser Hinweisgebersystem zur Verfügung. Sie unterstützen uns, indem Sie auf mögliche Regelverstöße hinweisen. Im Formular stellen wir Ihnen dafür einen nur Ihnen und uns zugänglichen Kanal zur Verfügung. Hierüber können Sie Ihre Information vertraulich an uns übermitteln. Dort wird Ihre Mitteilung von erfahrenen und zur strikten Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern bearbeitet.

Sie können uns alle Regelverstöße melden, die von Beschäftigten unseres Unternehmens begangen wurden. Es ist unerheblich ob Sie für uns arbeiten oder ein Partner, Lieferant, Kunde oder jede andere Person sind, die Kenntnisse über Verstöße erlangt hat. Sie helfen uns diese aufzuklären.

Verstöße können sämtliche Gesetzes- oder interne Regelverletzungen sein.

Unser Unternehmen hat sich dem Schutz der Hinweisgeber verpflichtet. Druck auf Hinweisgeber und ihre Diskriminierung tolerieren wir nicht. Für den Betroffenen wiederum gilt die Unschuldsvermutung, solange er nicht eines Verstoßes überführt wurde.

Sicherheitshinweis

Falls Sie anonym bleiben möchten, schützt Sie das hier verwendete Verfahren technisch. Um Ihre Sicherheit weiter zu erhöhen, berücksichtigen Sie folgende Punkte:

  • Geben Sie keine persönlichen Daten an, z. B. Ihren Namen, oder Ihr Verhältnis zu den Tätern. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.

  • Achten Sie auf die sichere Internet-Verbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol in Ihrem Browser.

  • Unser Unternehmen respektiert Ihre Anonymität. Damit Ihre Identität aber nicht aus Versehen offen gelegt wird, ist es sicherer, wenn Sie Ihren Hinweis über einen privaten PC abgeben. Auf betrieblichen Rechnern, besonders in fremden Netzwerken oder öffentlichen Rechnern (Hotel, Internetcafe, etc.) oder öffentlichen Wifi Netzwerken ist dies nicht mit letzter Konsequenz sicher zu stellen.